mywire Datentechnik

AGB und Datenschutz

Hier finden Sie die AGB und unsere Datenschutzbestimmungen für Internetdienstleistungen


1. Geltung der AGB

Mywire (Auftragnehmer) erbringt seinen Dienst gegenüber dem Anschlussnehmer (nachfolgend „Kunde“) nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, der Telekommunikationskundenschutzverordnung sowie den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weiterhin sind gegebenenfalls die jeweils gültigen Nutzungsbestimmungen der vorgeschalteten Hochschulnetze/Campusnetze einzuhalten.

3. Leistungen Internet

3.1 Der Dienst ermöglicht den Zugang zum Internet und bei Anbindungen über die Hochschulen zum jeweiligen Hochschulnetz. Der Auftragnehmer behält sich vor, über den bereitgestellten Zugang weitere Dienste anzubieten. Die entsprechenden Tarife und der jeweilige Leistungsumfang für die Internetdienste sind der, über den jeweils Beauftragten der Auftragnehmer zur Verfügung gestellten, Preisliste / Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die vom Kunden verwandte Infrastruktur (z.B. Endgeräte, Software) kann den Umfang des Dienstes begrenzen. Die Nutzung von im Internet angebotenen vergütungspflichtigen Angeboten Dritter ist nicht Leistungsbestandteil des Auftragnehmers und geht ausschließlich zu Lasten des Kunden.

3.2 Die Nutzung des Dienstes kann entweder über einen separaten Netzwerkanschluss, einem drahtlosen Hotspot oder einem Anschluss an das Breitbandkabelnetz erfolgen. Im letzteren Fall erfolgt dies mittels eines Kabelmodems, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wird. Die Auslieferung bzw. Rücknahme des Kabelmodems erfolgt vor Ort durch einen vom Auftragnehmer autorisierten Beauftragten. Der Kunde verpflichtet sich, das Modem und alle mit gelieferten Teile pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist im Falle von Zuwiderhandlungen für den Ersatz des daraus für den Auftragnehmer entstehenden Schadens verpflichtet. Reparatur- bzw. Ersatzkosten für Beschädigungen am Kabelmodem werden dem Kunden in Rechnung gestellt, natürlicher Verschleiß und Alterung ausgenommen. Das Kabelmodem ist dem Auftragnehmer zum Vertragsende zurückzugeben.

4. Verfügbarkeit

4.1 Verfügbarkeitsaussagen sind auf den Standort bezogen und werden auf Jahresbasis ermittelt. Die Diensteverfügbarkeit beträgt 97% im Jahresdurchschnitt. Die Verfügbarkeit wird anhand der Störungsdauer ermittelt. Die Dauer einer Störung bemisst sich nach dem Zeitraum, der zwischen der Benachrichtigung des Auftragnehmer-Kundenservices über die Störung und Beseitigung der Störung liegt. Bei der Berechnung der Verfügbarkeit werden Fehler, die im Verantwortungsbereich des Kunden, Dritter bzw. höherer Gewalt liegen, außer Betracht gelassen. Dies gilt auch für Ausfälle im vorgeschalteten Hochschulnetz bzw. des vorgeschalteten Diensteanbieters: hierfür gelten die Bedingungen der jeweiligen Netzbetreiber.

4.2 Die vom Auftragnehmer ggf. angegebenen Anschlussgeschwindigkeiten sind stets als maximale am Anschluss verfügbare Anschlussgeschwindigkeiten anzusehen, die insbesondere bei hoher Netzlast oder eingeschränkten örtlichen Bedingungen abweichen können. Eine minimale Anschlussgeschwindigkeit kann vom Auftragnehmer nicht zugesichert werden.

5. Entstörung

Der Auftragnehmer hält einen Entstördienst vor. Der Anschlussnehmer wird dem Auftragnehmer erkennbare Störungen und Schäden unverzüglich anzeigen. Die Zuständigkeit des Auftragnehmers endet am Ausgang des Datenanschlusses bzw. des Kabelmodems. Die Beseitigung von Störungen an Kundenendgeräten zählt nicht zu den Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag. Die Störungsannahme ist über eine Servicenummer erreichbar. Instandsetzungs- oder sonstige Arbeiten an der Anlage dürfen nur durch den Auftragnehmer oder einem von ihm Beauftragten ausgeführt werden. Der Auftragnehmer wird auftretende Störungen des Anschlusses im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beheben. Befindet sich die Ursache für gemeldete Störungen nicht im Bereich der technischen Einrichtungen des Auftragsnehmers, sondern befindet sich im Zuständigkeitsbereich vorgeschalteter Netze, z.B. dem Hochschulnetz, so wird der Kunde hierüber unterrichtet. In diesem Fall gelten die Entstörfristen der entsprechenden Institution. Aufgrund von Reklamationen erfolgte Entstöreinsätze werden dem Kunden berechnet wenn sich die Fehlerursache im Zuständigkeitsbereich des entsprechenden Anschlussnehmers befindet, bzw. von diesem verursacht wurde.

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet,

  • seine über den Anschluss übertragenen Daten selbst gegen den Zugriff durch Dritte durch geeignete Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung) zu schützen. Während der Bearbeitung und Speicherung von wichtigen Daten (z. B. Diplomarbeit) empfiehlt der Auftragnehmer, dass der Computer nicht am Datennetz betrieben wird.
  • Seine Zugangskennungen und Passwörter niemandem bekannt zu machen und vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern bzw. die Änderung ist zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. dem Auftragnehmer unverzüglich jede Änderung seines Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder der E-Mail Adresse mitzuteilen.
  • den Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragten für erforderliche Arbeiten an seinem Anschluss in einem angemessenem Umfang zu unterstützen. Dazu wird der Kunde den Auftragnehmer oder deren beauftragten Personen ungehinderten Zugang zu den entsprechenden Räumen verschaffen zwecks Installation, Einrichtung, Servicemaßnahmen und Rücknahme von im Eigentum der Auftragnehmer stehenden Geräten und Einrichtungen.
  • keinerlei Eingriffe an den technischen Einrichtungen der Auftragnehmer vorzunehmen und nur technisch einwandfreie Geräte anzuschließen. Es besteht kein Anspruch auf Vergabe einer bestimmten IP-Adresse im Rahmen der IP-Zuweisung durch den Auftragnehmer. Der Kunden verpflichtet sich, ausschließlich die ihm zugewiesene Rechner-IP und GatewayIP zu verwenden und den IP-Adressraum nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht weiter zu nutzen.

7. Zahlungsbedingungen, Änderung der Entgelte

7.1 Der Kunde zahlt für die Leistungen des Auftragnehmer die in der Preisliste/ Leistungsbeschreibung oder die im Einzelvertrag aufgeführten Entgelte, falls die Entgelte nicht bereits mit der Wohnungsmiete abgegolten sind. Der Kunde ist im Falle eines Einzelvertrags verpflichtet,

  • eine Einzugsermächtigung für sein Girokonto zu erteilen sowie für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen.
  • die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der Auftragnehmer die entstandenen Kosten zu ersetzen.
  • auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Nutzung seiner Zugangskennung oder seines persönlichen Kennwortes entstanden sind.

7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einer Veränderung der Entgelte des jeweiligen Signallieferanten, der Einführung bzw. Veränderung der Urheberrechte und sonstiger öffentlich- rechtlicher Beiträge, sowie bei sonstigen Kosten für den Service, auf welche der Auftragnehmer keinen dominanten Einfluss hat die monatlichen Entgelte entsprechend anzupassen, falls diese nicht mit separater Vereinbarung für die Laufzeit garantiert wurden.

7.3 Für Entgeltanpassungen, die aus anderen Gründen notwendig sind, sowie für Änderungen der AGB, steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu, auf das die Auftragnehmer den Kunden gesondert in der Mitteilung hinweisen wird. übt der Kunde dieses Recht nicht innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung über die Änderung aus, gilt diese als genehmigt. Dabei kommt es auf den Zugang des Widerspruches beim Auftragnehmer an.

7.4 Die Regelungen aus 7.2 und 7.3 gelten auch, wenn die Entgelte bereits im Voraus entrichtet wurden. Alle Anpassungen werden dem Kunden spätestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Unbeschadet dessen führt eine Erhöhung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes gleichermaßen zur Erhöhung des monatlichen Entgeltes, ohne dass es einer vorherigen schriftlichen Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf.

7.5 Die Entgelte sind monatlich im Voraus jeweils am 1.Werktag des ersten Monats zur Zahlung fällig.

8. Verzug

8.1 Befindet sich der Kunde in Verzug, werden - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens - Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

8.2 Kommt der Kunde

a) mit der Entrichtung der Monatsentgelte für zwei aufeinander folgende Monate ode

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt mit der Entrichtung der Monatsentgelte in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug

so kann der Auftragnehmer den Betrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen und vom Kunden Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verlangen.

9. Sperrung der Nutzungsmöglichkeit

Die Auftragnehmer ist berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit des Kunden ganz oder teilweise zu sperren, wenn

  • der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist und eine ggf. geleistete Sicherheit aufgebraucht ist.
  • der Kunde Anlass zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat, insbesondere seine Vertragspflichten trotz Abmahnung durch die Auftragnehmer mehrfach verletzt hat.
  • wenn er gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt oder zur Sicherung der Netzintegrität eine sofortige Sperrung notwendig ist.
  • die Sperrung unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen angedroht worden ist. Die Kosten der Sperrung werden dem Kunden auferlegt. Der Kunde bleibt auch bei einer Sperrung verpflichtet die vereinbarten Entgelte zu zahlen.

10. Nutzungsbedingungen Internet

Das Diensteangebot erfolgt aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Betreiber des jeweiligen Hochschulnetzes oder öffentlichen Carriern. Nutzungsberechtigte Personen sind alle Bewohner der entsprechenden Wohnheime des Studentenwerkes, beziehungsweise Bewohner berechtigter Liegenschaften. Die jeweils gültigen Regelungen der Studentenwerke und betreffenden Hochschulnetze sind verbindlich einzuhalten. Weiterhin gelten folgende Nutzungsbestimmungen:

  • der Dienst ist bei Anbindungen über das Hochschulnetz nur nach den Richtlinien des jeweiligen Hochschulnetzes zu nutzen. Jegliche kommerzielle Nutzung ist untersagt. Der Kunde ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht berechtigt Dritte an seinen Anschluss Kabelmodem anzuschalten. Solche zusätzlichen Anschlüsse und/oder Verkabelungen werden auf Kosten des Kunden entfernt. Der Zugriff auf Rechner weiterer Kunden ist über den Anschluss nicht gestattet, Netzwerkaktivitäten anderer Kunden dürfen nicht protokolliert werden (verboten gemäß TKG und BDSG). Unbeabsichtigt erhaltene Daten sind sofort zu löschen und dürfen nicht verwendet werden.
  • Alle gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Rechtspositionen Dritter dürfen nicht verletzt werden. Das Angebot darf weder zur Verbreitung noch zum Aufruf strafbarer, rechts- und sittenwidriger Inhalte und Informationen genutzt werden. Die rechtlichen Bestimmungen für den Jugendschutz sind zu beachten. Der Vertragspartner trägt die volle Verantwortung für den Datenverkehr über seinen Anschluss oder sein Kabelmodem. Bei Unregelmäßigkeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anschluss zu deaktivieren und ggf. das Kabelmodem einzuziehen.
  • Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Daten und die Absicherung seines Rechners gegen Missbrauch selbst verantwortlich. Voraussetzung für die Nutzung des Anschlusses ist die Nutzung einer Personal Firewall und eines Virenscanners. Diese sind für den privaten Einsatz kostenlos im Internet verfügbar und müssen regelmäßig aktualisiert werden. Sollte der Auftragnehmer feststellen, dass einzelne Rechner trotzdem mit Viren, Würmern oder Trojanern infiziert sind, werden diese, auch im Sinne anderer Nutzer, entweder unverzüglich vom Anschluss getrennt oder erfolgt eine Sperrung der entsprechenden Portbereiche.
  • Die Nutzung von P2P oder Filesharing Applikationen und Portalen jeglicher Art ist am Anschluss untersagt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Zugänge im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu überprüfen. Bei Verstoß erfolgt eine Sperrung des Anschlusses, bei groben Verstoßen die fristlose Kündigung.
  • Um allen Kunden einen schnellen und zuverlässigen Internetzugang in verkehrsstarken Anlagen zu ermöglichen, behält sich der Auftragnehmer den Einsatz von Einrichtungen für Quality of Service (QoS) vor, welche verkehrsstarke Dienste in der Bandbreite ggf. beschränken. Die entsprechenden Portbereiche oder Anwendungen sind bei dem Auftragnehmer oder dem Beauftragten der Anlage zu erfahren.

11. Dauer des Kundenverhältnisses, Kündigung

11.1 Das Kundenverhältnis wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und kann vom Kunden mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende per E-Mail oder per telefonischer Benachrichtigung gekündigt werden, falls kein separates Vertragsverhältnis z.B. über den Mietvertrag besteht. Die Kündigung durch den Auftragnehmer erfolgt schriftlich.

11.2 In Anlagen mit Kabelmodems ist der Kunde nach Beendigung des Vertrages verpflichtet. auf eigene Kosten das Kabelmodem auszubauen und zeitgleich mit der Kündigung spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, zusammen mit den Anschlusskabeln an den Auftragnehmer oder den durch den Auftragnehmer Beauftragten zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so hat der Kunde bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe die vereinbarten nun monatlichen Entgelte zu zahlen, dies auch bei der Abschaltung des Wohnungsanschlusses oder Nichtanschluss des Kabelmodems.

11.3 Die Kaution wird auf ein vom Kunden anzugebendes Konto zurückerstattet, sobald das Kabelmodem nebst Zusatzteilen in ordnungsgemäßem Zustand an den Auftragnehmer zurückgegeben worden ist.

12. Haftung des Auftragnehmers

12.1 Für Vermögensschäden haftet die Gesellschaft bis zu einem Betrag von 12.500 Euro je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung der Gesellschaft auf 50.000 Euro jeweils je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

12.2 Im Übrigen haftet die Gesellschaft für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet die Gesellschaft für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar waren.

12.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für Personenschäden und für zugesicherte Eigenschaften haftet die Gesellschaft unbegrenzt.

12.4 Wird vom Kunden ein drahtloser unverschlüsselter Hotspot genutzt, kann vom Auftragnehmer für die Datenintegrität und Sicherheit der Datenübertragung keine Gewährleistung und Haftung übernommen werden, soweit keine zwingende gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Für eine sichere Übertragung im drahtlosen Netzwerken wird vom Auftragnehmer ein VPN-Zugang betrieben, der vom Kunden für die Übermittlung von sensiblen Daten genutzt werden kann.

13. Allgemeine Hinweise/Leistungen

13.1 Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Auftragnehmer, insbesondere auch nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B.Viren etc.) enthalten.

13.2 Für die Verfügbarkeit von Internet-Leitungen und Internet-Servern Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Einstandspflicht.

13.3 Der Auftrag kann die Abrufbarkeit rechts- und sittenwidriger Informationen, insbesondere möglicherweise jugendgefährdender Schriften und Bilder, nicht ausschließen. Die Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des Datennetzes entstehen, insbesondere für Datenverluste, für den Diebstahl von Daten oder Datenmissbrauch durch Dritte, Es wird von Seiten der Auftragnehmer keine Haftung bei Angriffen auf Rechner über den Anschluss übernommen. Die Auftragnehmer macht auf diese Gefahren aufmerksam und verweist dies in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Vertragspartners.

14. Übertragbarkeit des Vertrages

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen dritten Anlagebetreiber zu übertragen. Der Auftragnehmer hat dem Kunden die Übertragung mindestens vier Wochen vor dem Vollzug in Textform anzuzeigen.

15. Datenschutzerklärung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kundendaten bzw. Verbindungsdaten an externe Diensteanbieter bzw. Dienstleister, die ganz oder teilweise mit der Durchführung dieses Vertrags befasst sind, zur weiteren Verarbeitung übermittelt. Dies gilt auch für die Realisierung der Bereiche Hotline und technische Unterstützung für vom Kunden in Anspruch genommene Dienste, Funktionalitäten oder sonstigen Leistungen durch externe, vom Auftragnehmer beauftragte Unternehmen. Der Auftragnehmer wird für die Auftragsdatenverarbeitung nur Unternehmen einsetzen, die ihrerseits die Einhaltung aller datenschutzrelevanten Vorschriften garantieren.

16. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17. Sonstige Bedingungen

Sollte eine der vorstehenden bzw. nachstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass etwaige unwirksame Klauseln durch solche wirksame ersetzt werden, die den beiderseitig gewollten entsprechen, Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

18. Hinweise zum Datenschutz

18.1 Geltungsbereich
Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch nachfolgend aufgeführten Anbieter auf:

mywire Datentechnik GmbH
Weinheimer Str. 84
D - 68 549 Ilvesheim

Tel: 0621-4834816-0
Fax: 0621-4834816-9
E-Mail: info@my-wire.de

Die Datenschutzerklärung erfolgt gemäß § 13 Telemediengesetz (TMG) und Artikel 13 der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).

18.2 Datenschutzbeauftragter
Zum Datenschutzbeauftragen der mywire Datentechnik GmbH wurde benannt:

Herr Christoph Rupsch
Edisonstr. 21
68309 Mannheim

Tel: 0621-4834816-6
E-Mail: dsb@my-wire.de

18.3 Ihre Rechte als Nutzer der Internetverbindung
Sie als Nutzer der Internet-Verbindung haben das Recht, von mywire Datentechnik GmbH als Verantwortliche der Datenverarbeitung Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die wir von Ihnen verwenden.

Sie haben ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Ebenso haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.

Sie haben das Recht auf Datenübertragbarkeit. Damit ist gemeint, dass wir Ihnen auf Antrag eine Kopie der personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die wir von Ihnen gespeichert haben, sofern keine andere rechtliche Vorschrift dagegenspricht.

Sie haben das Recht, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde für mywire Datentechnik GmbH ist:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

Telefon: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

18.4 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, also Angaben, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Dazu gehören der Name, die Emailadresse oder die Telefonnummer. Aber auch Daten über Vorlieben, Hobbies, Mitgliedschaften oder welche Webseiten von jemandem angesehen wurden zählen zu personenbezogenen Daten.

Personenbezogene Daten werden von dem Anbieter nur dann erhoben, genutzt und weiter gegeben, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder die Nutzer in die Datenerhebung einwilligen.

In den folgenden Abschnitten wird erklärt, zu welchem Zweck welche Arten und Kategorien personenbezogener Daten erhoben und verarbeitet werden, wenn Sie diese Internetverbindung nutzen. Außerdem wird die Rechtsgrundlage und die Dauer der Speicherung angegeben. Falls die Daten an andere Stellen, in Drittstaaten oder an internationale Organisationen übermittelt werden, wird dies ebenfalls angegeben.

18.5 Art der Daten
Um Ihnen den Internet-Zugang anbieten zu können, erheben und verarbeiten wir die folgenden Daten von Ihnen:

Nutzerdaten: Vorname, Nachname, Anschrift, Zimmernummer, Benutzername, Kennwort, E-Mail, Handynummer, Geburtsdatum
Protokolldaten der Internetverbindung (Zeitpunkt von Anfang und Ende der Sitzung, Dauer, Ihre IP- Adresse, und MAC-Adresse, WLAN-Zugangspunkt, UDP/TCP-Header). Dies sind Informationen darüber, wann Sie das Internet genutzt haben und welche Kommunikationsendpunkte genutzt wurden. Wir speichern keine Inhalte, die Sie herunterladen.

18.6 Zweck der Verarbeitung
Wir verwenden die Protokolldaten nur die Behebung von Störungen und für statistische Zwecke, um unser Angebot zu optimieren sowie für die Erfüllung von gesetzlichen Pflichten nach dem TMG und TKG. Wir behalten uns jedoch vor, die Protokolldaten nachträglich zu überprüfen, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte der berechtigte Verdacht einer rechtswidrigen Nutzung besteht.

18.7 Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Protokolldaten ist § 15 Abs. 3 TMG (Nutzungsdaten) sowie § 100 TKG und § 113 TKG

18.8 Übermittlung der Daten
Die Daten werden nicht übermittelt – auch nicht in Drittstaaten oder an internationale Organisationen.

18.9 Dauer der Datenspeicherung
Die Protokolldaten werden nach 7 Tagen gelöscht. Die Nutzerdaten werden gelöscht, wenn Sie den Internet-Zugang länger als sechs Monate nicht mehr verwenden.

18.10 Nutzung der Daten für andere Zwecke
Die Daten werden nicht für andere Zwecke genutzt.

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